HINWEISE ZUR BATTERIEVERORDNUNG
Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll! Am 03.04.1998 wurde vom Gesetzgeber die neue Batterieverordnung verabschiedet. Durch diese Verordnung ist der Endverbraucher seit dem 01.10.1998 gesetzlich zur Rückgabe aller ge- und verbrauchten Batterien und Akkus (von der Knopfzelle bis zum Bleiakku) verpflichtet. Eine Entsorgung über den Haus-/Restmüll ist streng verboten! Schadstoffhaltige Batterien und Akkus sind durch das nebenstehende Zeichen gekennzeichnet, die auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweisen. Unter dem Zeichen befindet sich das chemische Symbol für das in der jeweiligen Zelle enthaltene Schwermetall. Die Bezeichnungen bedeuten: Cd steht für Cadmium, Hg für Quecksilber, Pb für Blei. Unser Unternehmen ist dem gemeinsamen Rücknahmesystem (GRS) angeschlossen. Sie können alle Ihre ge- und verbrauchten Batterien und Akkus unentgeltlich bei uns oder bei den kommunalen Sammelstellen und überall dort, wo Batterien und Akkus verkauft werden, zur Entsorgung bzw. Wiederaufbereitung abgeben. Blei- und Blei-Gel-Akkus können Sie nicht über uns bzw. das GRS entsorgen. Diese Akkus können Sie nur bei Ihrer kommunalen Sammelstelle zur Entsorgung abgeben. Leisten auch Sie Ihren Beitrag zum Umweltschutz und zur Rohstoffrückgewinnung!
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HERBERT KREITEL Feinmechanische Werkstätten
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